Generell ausgeschlossen sind Unfälle, die sich bei der Ausführung bzw. dem Versuch einer Straftat ereignen, sowie Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, innere Unruhen oder Kernenergie. Ebenfalls nicht gezahlt wird bei Unfällen durch Trunkenheit, Geistes- und Bewusstseinsstörungen sowie „Schlaganfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Versicherten ergreifen“, es sei denn, dass „diese Störungen oder Anfälle durch ein Unfallereignis verursacht wurden“, wie es in der Versicherungssprache heiÃt.
Nicht gedeckt sind auch Unfälle des Versicherten bei der Benutzung von Luftfahrzeugen mit Ausnahme des Fluggastrisikos sowie Unfälle bei Fahrzeugveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.