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29.04.2008

Was gilt als Vermögen?

Als Vermögen gilt alles, was man in Geld messen kann. Dazu gehören beispielsweise Bargeld und alles, was man in irgendeiner Weise angelegt hat. Auch eine Kapitallebensversicherung sowie Immobilien- und Grundbesitz gehören zum Vermögen eines Antragstellers - genauso wie das Vermögen aller in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen. Verwertbar ist alles, wenn es für den Lebensunterhalt direkt verwendet werden kann - durch Verkauf oder Auflösung eines Kontos oder Sparvertrages beispielsweise. Ihre Vermögensverhältnisse müssen Sie im Antrag auf ALG II offenlegen.

Allerdings gibt es auch zum Vermögen Freibeträge, die nicht angerechnet werden: Für jedes Lebensjahr erhält der Antragsteller für sich und seinen Partner einen Freibetrag von 150 Euro, der als Vermögen unangetastet bleibt. Allerdings gibt es eine Höchstgrenze beim Freibetrag von 9.750 Euro, mindestens ist jedoch ein Vermögen von 3.100 Euro frei. Dieser Grundfreibetrag gilt auch für jedes minderjährige Kind in der Bedarfsgemeinschaft.

Jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft steht darüber hinaus ein Freibetrag von 750 Euro für notwendige Anschaffungen zu.

Antragsteller, die vor 1948 geboren sind, haben Anspruch auf einen Freibetrag von 520 Euro je Lebensjahr, maximal jedoch 33.800 Euro. Das Vermögen zur Altersvorsorge darf aber nicht vor dem Ruhestand verwendet werden.

Das Angesparte in einem Riester-Vertrag und auch die Erträge daraus werden nicht als Vermögen angerechnet. Darüber hinaus bleibt pro Lebensjahr des Antragstellers und seines Partners ein Freibetrag von 250 Euro, der für weitere Altersvorsorge verwendet werden kann, dies gilt bis maximal 16.250 Euro.

Außerdem werden nicht als Vermögen angerechnet: Haushaltsgegenstände in angemessenem Ausmaß, für jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ein angemessenes Kraftfahrzeug bis zu einem bestimmten Wert und eine selbst bewohnte Immobilie von angemessener Größe und angemessenem Wert.

Was über diese Freibeträge hinausgeht, muss verwendet werden, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Wenn ein Vermögen nicht sofort verwertet werden kann, wird ALG II als Darlehen gezahlt.

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