Hilfsmittel sind technische Mittel, die eine körperliche Behinderung mildern oder ausgleichen. Darunter fallen zum Beispiel Prothesen, Sehhilfen, Hörgeräte oder auch eine Perücke nach einer Chemotherapie. Die Erstattung für die Kosten durch eine Krankenzusatzversicherung richtet sich nach den Tarifbestimmungen. In der Regel wird ein hoher Prozentsatz der Zuzahlungen übernommen. In der Höhe kann die Kostenerstattung pro Jahr begrenzt sein.