Seit Januar 2007 brauchen Steuerzahler nur noch Spenden über 200 Euro mit einer Zuwendungsbescheinigung belegen. In der Regel bekommt man diese am Jahresanfang des darauffolgenden Jahres von der Organisation zugeschickt, die die Spende erhalten hat. Bisher war ein solcher Nachweis bereits ab 100 Euro notwendig.
Als Beleg für das Finanzamt reicht bis 200 Euro ein "vereinfachter" Zuwendungsnachweis, z.B. Überweisungsbeleg, Spenden für gemeinnützige Einrichtungen, wie zum Beispiel Vereine, müssen durch Spendenquittungen - inklusive Angaben über die Freistellung von der Körperschaftssteuer und Verwendungszweck - belegt werden. Bei Spenden an juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. die Stiftung Preußischer Kulturbesitz) reicht dagegen ein Kontoauszug beziehungsweise ein Bareinzahlungsbeleg.
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