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08.07.2009

Was eine Reisekrankenversicherung im Urlaub leistet

Den Alltag vergessen, sich entspannen und Neues kennenlernen: So sieht der perfekte Urlaub aus. Niemand denkt an Krankheit. Tatsache ist aber, dass Jahr für Jahr Tausende während des Urlaubs ärztliche Hilfe brauchen, auch im Ausland. Wer eine Auslandsreise-Krankenversicherung hat, kann bei Notfällen - sei es bei Krankheit oder Unfall - im Ausland jederzeit als Privatpatient zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen.

Was im Notfall zu beachten ist, erklärt die HUK-COBURG-Krankenversicherung.

Schon vor dem Kofferpacken sollte man an die Versicherung denken. Ins Reisegepäck gesetzlich Versicherter gehört nicht nur die europäische Krankenversicherungskarte, sondern auch die Notfallkarte des privaten Auslandsreise-Krankenversicherers. Gerade für Alleinreisende wichtig: Die Karten so verstauen, dass sie im Notfall - wenn jemand zum Beispiel bewusstlos ist - auch von Mitreisenden oder der Reiseleitung gefunden werden können. Zudem sollte die Notrufnummer der Auslandsreise-Krankenversicherung in entspannter Atmosphäre zu Hause ins Handy einprogrammiert werden, dann reicht im Notfall ein einfaches Wählen.

Im Notfall rund um die Uhr erreichbar

Ist der Ernstfall eingetreten, und der Versicherungsnehmer weiß nicht, welcher Arzt, welches Krankenhaus richtig für ihn ist oder er hat einfach nur Verständigungsprobleme, so kann er zu jeder Tages- und Nachtzeit die Notrufnummer wählen und sich weiterhelfen lassen. Sobald umfangreiche ambulante Behandlungen oder Krankenhausaufenthalte nötig werden, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme prinzipiell. Hier geht es häufig um viel Geld, das der Patient üblicherweise vor Ort vorstrecken müsste:

Mit einer Kostenzusage, die der Auslandsreise-Krankenversicherer dem behandelnden Arzt oder der Klinik gibt, braucht der Patient nicht, wie sonst üblich, die Rechnung vor Ort zu zahlen.

Wird ein Krankenrücktransport nötig, muss man seinen Auslandsreise-Krankenversicherer auf jeden Fall informieren, damit der alles Notwendige organisieren kann. Dazu nimmt der Arzt der Notrufhotline zuerst einmal Kontakt mit seinem Kollegen im Ausland auf, um zu klären, wie die Rückholung für den Patienten optimal gestaltet werden kann. Gleichzeitig kümmert sich die Versicherung auch um die Einlieferung in ein wohnortnahes Krankenhaus oder in eine Spezialklinik.

* Länder mit Sozialversicherungsabkommen

In Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, erhalten Sie nach Vorlage eines Auslandskrankenscheines oder der europäischen Versichertenkarte Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Recht des Vertragsstaates.

Belgien, Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Bulgarien, Irland, Island, Italien, Jugoslawien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tunesien, Türkei, Tschechien, Ungarn, Rumänien, Zypern, Gibraltar, Grönland, Korsika, Madeira, Azoren.

(Pressemitteilung der HUK-COBURG)

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