Was bringt ein Wechsel der Steuerklasse?

Ein Wechsel der Steuerklasse kann ein höheres Nettogehalt nach sich ziehen. Zu viel oder zu wenig gezahlte Steuern werden jedoch im Rahmen der Einkommensteuererklärung wieder ausgeglichen.

Die Steuerklasse wirkt sich aber auf die Höhe von Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosen-, Mutterschafts-, Kranken- oder Altersteilzeitlohn aus. Diese sind nach dem Nettogehalt bemessen, das heißt je höher das Nettogehalt während der Erwerbstätigkeit war, desto höher fallen auch die Lohnersatzleistungen aus. Am günstigsten ist hier die Steuerklasse III. Am ungünstigsten ist die Steuerklassen V. Wenn abzusehen ist, dass einer der Ehepartner Lohnersatzleistungen beziehen wird, kann dieser rechtzeitig die günstigere Steuerklasse III wählen.

Neues Faktorverfahren bei Ehepaaren

Berufstätige Ehepaare haben ab 2010 eine zusätzliche Wahlmöglichkeit bei den Steuerklassen. Neben den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV gibt es nun auch das so genannte Faktorverfahren. Bei der Steuerklassen-Kombination IV-Faktor/IV-Faktor werden von vornherein Freibeträge in der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Dadurch ist die Differenz zwischen gezahlter Lohnsteuer und tatsächlicher Steuerschuld am Jahresende geringer.

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