Was beim Kauf einer Eigentumswohnung zu beachten ist

Ob nun selbst genutzt oder als Kapitalanlage: Beim Kauf einer Eigentumswohnung (ETW) ist einiges zu beachten, damit der Kauf der Immobilie auch eine wertvolle Investition bleibt.

Neben der richtigen Finanzierung ist vor allem das Objekt sorgfältig auszuwählen. Auch wenn der Käufer die Wohnung selbst nutzen will, sollte er auf eine gute Vermietbarkeit und einen guten Wiederverkaufwert der Wohnung achten. Hierfür sind vor allem die Lage und Beschaffenheit der Wohnung entscheidend.

So sollte der Käufer auf eine gute Infrastruktur achten, insbesondere darauf, dass gute Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten, Schulen und Grünanlagen in der Nähe sind. Es ist ratsam, in bereits modernisierte Objekte zu investieren, da sie bei Käufern beliebter sind als nicht sanierte Wohnanlagen.

Die Wohnung sollte gut geschnitten sein. Verwinkelte Wohnungen mit schlechter Raumaufteilung lassen sich schwieriger verkaufen oder vermieten. Daneben muss auch die Bausubstanz des Hauses geprüft werden, um hier vor bösen Überraschungen geschützt zu sein.

Besonderes Augenmerk ist beim Erwerb einer ETW auf die Teilungserklärung zu legen. Darin sind unter anderem die Sondernutzungsrechte und das Sondereigentum festgehalten.

Wird einem Käufer ein Sondernutzungsrecht eingeräumt, so darf er bestimmte Teile des gemeinschaftlichen Eigentums, wie zum Beispiel einen Gartenteil alleine, also unter Ausschluss der anderen Miteigentümer nutzen. Das Sondereigentum umfasst die Einheiten, die man mit der Wohnung erwirbt, wie zum Beispiel einen dazugehörigen Kelleraum oder Stellplatz.

Mit dem Kaufvertrag erwirbt der Käufer zudem einen Miteigentumsanteil am gesamten Gebäude und am Grundstück und hat einen entsprechenden Teil der Kosten, die dieses verursacht, zu tragen. Die Regelungen hierzu sind ebenfalls in der Teilungserklärung enthalten.

Zu klären ist auch, wie hoch die Instandhaltungsrücklage der Wohnanlage ist. Wurde diese nicht in ausreichender Höhe gebildet, so können erhebliche Kosten auf jeden einzelnen Wohnungseigentümer zukommen.

Zudem sollten sich der Käufer unbedingt die Protokolle der Eigentümerversammlung vorlegen lassen. Sie sind zu einem bindend für ihn, zum anderen geben sie Aufschluss über mögliche Probleme und Querulanten in der Eigentümergemeinschaft.

Sinnvolle Entscheidungen zum Wohl der Immobilie und der Erhaltung ihres Wertes können häufig nicht getroffen werden, wenn immer ein Teil "quer schießt".

Der Allfinanzdienstleister Dr. Klein empfiehlt, den Kaufvertrag und die Teilungserklärung vorab auf "Herz und Nieren" überprüfen zu lassen. Gerade bei Wohnungskaufverträgen sind die einzelnen Regelungen für den Laien oft nicht verständlich, die rechtliche Bedeutung wird häufig verkannt.

Insbesondere ist darauf zu achten, dass die vertraglichen Vereinbarungen mit der Teilungserklärung übereinstimmen. Wird jemandem zum Beispiel ein Stellplatz als Sondereigentum mitverkauft und stellt sich später heraus, dass dieser nach der Teilungserklärung nicht zum Sondereigentum gehörte, so hat der Wohnungseigentümer auch kein Sondernutzungsrecht am Stellplatz.

Diese und andere Überraschungen können vermieden werden, wenn rechtzeitig ein Fachmann hinzugezogen wird.

Pressemitteilung von Dr. Klein & Co. Aktiengesellschaft

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