Was bedeutet Mehrbedarf?

Unter bestimmten Voraussetzungen haben ein Antragsteller oder eine Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf den so genannten Mehrbedarf. Bei Schwangerschaft oder Behinderung oder für Alleinerziehende von Minderjährigen kann auf den jeweiligen Regelsatz ein prozentualer Mehrbedarf ausgezahlt werden. Auch die Kosten für eine aus gesundheitlichen Gründen notwendige kostenaufwändige Ernährung können als Mehrbedarf anerkannt und übernommen werden. Mehr zur genauen Höhe des Mehrbedarfs lesen Sie in der entsprechenden Frage in unserer Übersicht zum Arbeitslosengeld II .

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