Die Vollkasko tritt zwar auch bei selbstverschuldeten Schäden ein, wer grob fahrlässig handelt, kann jedoch nicht auf seine Versicherung zählen.
Was als grobe Fahrlässigkeit zu bewerten ist, wird im Einzelfall häufig vor Gericht entschieden. Ein klarer Fall grober Fahrlässigkeit ist es beispielsweise, wenn der Fahrer sich während der Fahrt nach einem Gegenstand bückt und dabei einen Unfall verursacht. Auch erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung oder gefährliches Überholen können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
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