Die Kosten für privatärztliche Leistungen bestimmen sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). In der Gebührenordnung ist für jede Leistung ein bestimmter Satz hinterlegt. Bei schwierigen Behandlungen muss der Arzt oft mehr als den allgemeinen Tarif abrechnen. In der Gebührenordnung wird aber ein Höchstsatz vorgeschrieben. Bis zu diesem Satz erfolgt die Erstattung bei der Zusatzversicherung. Da die gesetzlichen Kassen meist nur bis zum allgemeinen Satz zahlen, müssten die Mehrkosten selbst getragen werden.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
| 3 | Volkswagen Bank | Plus Konto TopZins (Telefon) | 2,30% |
Kinder toben, rennen, lachen viel und gern. Für solch ein abwechslungsreiches Leben brauchen sie entsprechenden Schutz, denn nicht nur Erwachsene, sondern auch die lieben Kleinen müssen g ... weiter
Zum Jahreswechsel treten weitere Änderungen der Gesundheitsreform in Kraft. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bleiben für die meisten Versicherten erhalten. Anders steht es um Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind. Sie haben ab dem 1. Januar 2009 keinen Anspruch mehr auf Krankentagegeld. Wie sich Selbständige im Krankheitsfall absichern können erfahren Sie hier.
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