Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, legt fest, bis zu welchem jährlichen Bruttoeinkommen ein Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt. Diese Versicherungspflichtgrenze liegt 2009 bei 48.600 Euro oder 4.050 Euro pro Monat (2008: 48.150 Euro jährlich bzw. 4.012,50 Euro monatlich).
Liegt das Gehalt in drei aufeinander folgenden Jahren über dieser Grenze, ist der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, kann sich dort freiwillig versichern, aber auch zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.
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