Warum sollte immer eine möglichst hohe Deckungssumme abgeschlossen werden?

Laut dem BGB § 823 haftet derjenige in unbegrenzter Höhe, der einer anderen Person einen Schaden zufügt. Eine Mindestdeckungssumme sieht das Gesetz nicht vor. Viele Versicherer bieten Versicherungsschutz bis 5 Millionen Euro, einige sogar einen unbegrenzten Versicherungsschutz. Ein Minimum von drei Millionen Euro sollte aber auf jeden Fall versichert sein. Besonders bei Personenschäden kann der entstandene Schaden schnell Millionenhöhe erreichen. Um in einem solchen Fall nicht finanziell ruiniert zu sein, ist eine ausreichende Deckungssumme zwingend erforderlich.

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