Die Leistung, die bei uns unter der Bezeichnung ALG II bekannt ist, hat ihren Namen durch die gesetzliche Grundlage. Und zwar ist das Arbeitslosengeld II die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Dort ist geregelt, in welchen Fällen einem Arbeitssuchenden diese Leistung in welchem Umfang zusteht. Das SGB II ist das IV. Hartz-Gesetz; daher die Bezeichnung "Leistung nach Hartz IV". Mit diesem Gesetz wurden 2005 die Arbeitslosenhilfe und die damalige Sozialhilfe gestrichen und durch das ALG II als neue Sozialleistung ersetzt.
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