Wann springt die Haftpflichtversicherung für Schäden ein?

Grundsätzlich gewährt die Privathaftpflichtversicherung Schutz bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer und/oder den mitversicherten Personen im privaten Bereich verursacht wurden. Dabei bezieht sich die Versicherung nur auf Personen- und Sachschäden. Tritt ein Personen- oder Sachschaden auf, ersetzt die private Haftpflichtversicherung auch die daraus resultierenden Vermögensschäden.
Gibt es jedoch einen reinen Vermögensschaden, ohne dass es vorher zu einem Personen- oder Sachschaden gekommen ist, tritt die Privathaftpflicht im Allgemeinen nicht ein.
Durch besondere Vereinbarung kann der Versicherungsschutz ausgedehnt werden auf die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschädigung, die weder durch Personenschaden noch
durch Sachschaden entstanden ist, sowie wegen Abhandenkommens von Sachen. Die Haftung gilt bis zu den vertraglich genannten Deckungssummen.

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