Wer mit seinem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war und den entstandenen über seine Versicherung regulieren lässt, wird in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Diese Rückstufung lässt sich jedoch verhindern, wenn der Verursacher die Kosten für den Schaden selbst trägt.
Besonders bei Bagatellschäden lohnt es sich, die Kosten nicht an die Kfz-Versicherung weiterzureichen. Als Faustregel gilt, dass Sie Schäden, die einen Wert von etwa 600 nicht überschreiten, lieber selbst begleichen sollten. Eine Absprache mit der Versicherung ist nicht erforderlich.
Dafür haben Versicherte sechs Monate ab abschließender Schadenregulierung Zeit. Die Rückstufung erfolgt immer erst zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages, in der Regel ist das der 1. Januar. Wenn bereits eine Rückstufung zum Jahreswechsel erfolgt ist, werden die Beiträge nach dem Rückkauf verrechnet. Normalerweise gilt der Schadenrückkauf für die Haftpflichtversicherung. Einige Versicherungen bieten seit einigen Jahren auch für die Vollkaskoversicherung die Möglichkeit zum Rückkauf.
Um auszurechnen, ab welchen Betrag es sich lohnt, einen Schaden selbst zu übernehmen, gibt es auf forium.de einen Rabatt-Rückkauf-Rechner.
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