Wann muss das neue Fahrzeug zugelassen werden?

Erwerb und Zulassung des neuen Autos müssen zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2009 erfolgen. Dabei muss es im Inland auf den Antragssteller zugelassen sein.
Außerdem muss darf das Fahrzeug – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller – längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.