Eine getrennte Veranlagung kann sich lohnen, wenn ein Ehepartner Verluste aus seiner beruflichen Tätigkeit geltend machen will und der andere Ehepartner ein geringes Einkommen hat.
Bei frisch Verheirateten kann sich die Wahl für eine getrennte Veranlagung lohnen, wenn einer der Ehepartner noch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen kann.
Mit dem Veranlagungsrechner können Sie schnell und bequem berechnen, welche Veranlagungsart günstiger für Sie ist.