Wann kann ich meine Krankenversicherung wechseln?

Von der einen zu einer anderen Krankenkasse wechseln, kann man nur unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen. Jeder, der mindestens 18 Monate (sog. Bindungsfrist) bei einer Krankenkasse versichert ist, hat ein Kündigungsrecht. Man spricht hierbei auch von der Ordentlichen Kündigung. Bei kürzerer Mitgliedschaft kann nur gekündigt werden, wenn die Kassenbeiträge gestiegen sind. In diesem Fall spricht man auch von einem Sonderkündigungsrecht.

Die Ausnahme seit der Gesundheitsreform 2007: Wer sich für einen der neu angebotenen Wahltarife entscheidet, kann nicht so ohne Weiteres die Versicherung wechseln. Denn in diesem Fall ist er erst einmal für drei Jahre an seine Versicherung gebunden. Das gilt allerdings nicht für die Tarife, zu denen die Kasse gesetzlich verpflichtet ist.

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