Bei einer ordentlichen Kündigung können Sie Ihre Tierhalter-Haftpflichtversicherung drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein Jahr.
Eine außerordentliche Kündigung ist möglich nach einem Schadensfall oder bei Erhöhung des Versicherungsbeitrages ohne gleichzeitige Verbesserung des Versicherungsschutzes. Genauere Details sind den Konditionen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zu entnehmen.