Wann habe ich keinen Anspruch mehr?

Einen Anspruch können Sie aus verschiedenen Gründen verlieren: Zum einen endet der Anspruch auf Leistungen nach Hartz IV, wenn der Betroffene nicht mehr zum geförderten Personenkreis gehört, also zu den erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen von 15 bis 64 Jahren.

Außerdem kann man seinen Anspruch verlieren, wenn man die entsprechenden Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Allerdings ist dies erst bei der zweiten wiederholten Pflichtverletzung der Fall.

Vorher wird die Leistung bei Versäumnissen zumindest teilweise gekürzt: Wenn man zum Beispiel seiner Meldepflicht nicht nachkommt oder einen anderen festen Termin nicht wahrnimmt, kommt es bei der ersten Pflichtverletzung zu einer Kürzung von zehn Prozent. Bei der ersten wiederholten Pflichtverletzung werden 60 Prozent des Regelsatzes gestrichen, bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung wird die Zahlung komplett eingestellt. Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt vor, wenn seit der ersten Pflichtverletzung weniger als ein Jahr vergangen ist. Die Sanktionen gelten jeweils für den Zeitraum von drei Monaten.

Härter fallen die Sanktionen aus, wenn man als Arbeitslosengeld II-Empfänger noch unter 25 Jahre alt ist. Bei Pflichtverletzungen (außer Meldeversäumnissen) erhalten Hilfebedürftige unter 25 Jahren für die Zeit von drei Monaten überhaupt keine Leistungen mehr. Nur noch die Kosten für Unterkunft und Heizung werden übernommen. Kommt es zu einer wiederholten Pflichtverletzung, werden auch diese Kosten für drei Monate nicht mehr übernommen.

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