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28.03.2008

Wann habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr?

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld endet natürlich, sobald der Arbeitslose eine neue Tätigkeit mit einer Arbeitszeit von mehr als 15 Wochenstunden antritt.

Ansonsten richtet sich die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs nach der Zeit, in der der Arbeitslose in einem versicherungspflichtigen Verhältnis tätig war. Diese Zeit wird innerhalb einer Rahmenfrist von drei Jahren, aber höchstens bis zu einem früheren Arbeitslosengeldbezug, gemessen.

Hat man mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, besteht sechs Monate lang Anspruch auf Arbeitslosengeld. Weiterhin gilt:

16 Monate Versicherungspflicht: acht Monate Anspruch,

20 Monate Versicherungspflicht: zehn Monate Anspruch,

24 Monate Versicherungspflicht: zwölf Monate Anspruch.

Für Arbeitslose nach Vollendung des 50. Lebensjahres gilt eine verlängerte Bezugsdauer. Bei 30 Monaten versicherungspflichtiger Tätigkeit haben sie Anspruch auf 15 Monate Arbeitslosengeld. Arbeitslosen, die 55 bis 57 Jahre alt sind, wird das Arbeitslosengeld I 18 Monate lang gezahlt, wenn sie mindestens 36 Monate Beschäftigungszeiten nachweisen können. Arbeitslose ab dem 58. Lebensjahr bekommen die Leistung 24 Monate, sofern sie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit von 48 Monaten nachweisen können.

Nach dem Ende des Anspruchs ist der Bezug von Arbeitslosengeld II möglich, auch bekannt als Hartz IV.

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