Wann habe ich ein Recht Sonderkündigung?

Ein Versicherungsnehmer kann seine Unfallversicherung kündigen, wenn die Versicherung ohne Anhebung von Leitung den Beitrag erhöht. Dafür bleibt dem Versicherten nach Eingang des Bescheids ein Monat Zeit. Die Kündigung kann dann sofort erfolgen oder zum Ende des Versicherungsjahres.

Kündigen kann man auch nach einer Schadenzahlung oder wenn die Leistung durch die Versicherung verweigert wird. Die Kündigung muss auch hier spätestens nach einem Monat bei der Versicherung eingegangen sein.

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