Rechtsschutzversicherungen 29. Juni 2009 von Marco Overberg Wann gilt der Single-Tarif? Der Single-Tarif gilt für Alleinstehende – egal, ob kinderlos oder mit Kindern. Bei einem Beitragsvorteil von üblicherweise etwa 25 Prozent Rabatt erhalten sie Versicherungsschutz für sich selbst und für Ihre Kinder.