Wann besteht Anspruch auf Kindergeld?

Anspruch auf Kindergeld besteht für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Voraussetzungen gegeben sind. Der Anspruch verjährt vier Jahre nach seiner Entstehung. In dem Monat, in dem das Kind 18 wird, endet der Anspruch. Hat das Kind allerdings schon am ersten eines Monats Geburtstag, endet der Anspruch mit dem Vormonat. Absolviert das Kind eine Ausbildung oder ein Studium, muss dies der Kasse nachgewiesen werden und das Kindergeld neu beantragt werden.

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