Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im geschlossenen Vertrag genannt ist. Dieser liegt nie vor dem Tag des Vertragsschlusses. Des Weiteren gelten bei den privaten Krankenversicherungen so genannte Wartezeiten. Damit sichern sich die Versicherer gegen Falschangaben beim Vertragsschluss ab. Diese Wartezeit kann beim Vorlegen eines ärztlichen Gutachtens entfallen. Ansonsten gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten, während der Arzt- und Apothekenkosten selbst gezahlt werden müssen. Eine besondere Wartezeit von acht Monaten gilt für Entbindungen, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie und Psychotherapie. Bei Unfällen wird die Wartezeit erlassen.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,75% |
| 2 | Barclays Bank | LeitzinsPlus | 2,75% |
| 3 | VTB Direktbank | Tagesgeld | 2,70% |
Kinder toben, rennen, lachen viel und gern. Für solch ein abwechslungsreiches Leben brauchen sie entsprechenden Schutz, denn nicht nur Erwachsene, sondern auch die lieben Kleinen müssen g ... weiter
Pünktlich zur Bundestagswahl am 27. September 2009 diskutieren die Politiker der verschiedenen Parteien über das künftige Regierungsprogramm. Dazu hat jede Partei ihr eigenes Programm er ... weiter