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20.05.2011

Wahlfreiheit der Versicherten bleibt unangetastet

Die Wahlfreiheit der Versicherten gilt. Sie wird ohne Einschränkung und in vollem Umfang gewährleistet. Das bekräftigten heute die Vertreter von 18 gesetzlichen Krankenkassen, die insbesondere in Hamburg und Berlin ansässig sind bzw. in diesen beiden Städten viele Geschäftsstellen haben. Sie waren sich einig, dass kein Versicherter, der sich an die eigene Krankenkasse wendet, an andere gesetzliche Kassen weitergeschickt wird.

Die Gruppe hatte sich schon im Vorfeld darauf verständigt, dass Einzelfälle gemeinsam aufgenommen und im Sinne des Versicherten schnell und unproblematisch geregelt werden sollen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden zusätzliche Beratungsstandorte eingerichtet, die Zahl der Berater in den Servicecentern sowie an den Hotlines erhöht und die Öffnungszeiten verlängert.

Nach Berichten der Kassenvertreter sind bereits weit über 40.000 Versicherte der CITY BKK bei anderen Krankenkassen aufgenommen worden. Die CITY BKK hatte im April 167.000 Versicherte. Der Versicherungsschutz für CITY BKK-Versicherte besteht bis einschließlich 30. Juni 2011. Bis dahin gilt die KV-Karte, so dass ärztliche Behandlungen bis Ende Juni problemlos erfolgen. Ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft in der neuen gesetzlichen Krankenkasse hat der Versicherte Anspruch auf den gesamten Leistungskatalog der gewählten Kasse. Des Weiteren wurde im Verlaufe des Treffens besprochen, wie die Organisation der Weitergabe der Unterlagen von der CITY BKK an die neu gewählte gesetzliche Krankenkasse gerade bei großen Versichertenzahlen erfolgen soll und wie die voraussichtlichen Lieferfristen der KV-Karten für die neu aufgenommenen Versicherten sein dürften.

Die Verbände der Kranken- und Pflegekassen stellen allerdings übereinstimmend fest, dass die jetzt eingetretene Situation bei der Schließung der CITY BKK gezeigt habe, dass die gesetzlichen Regelungen zwar eindeutig sind, es aber in der praktischen Umsetzung zu Verunsicherungen bei den betroffenen Versicherten gekommen ist. Alle beteiligten Krankenkassen sehen die zwingende Notwendigkeit, dies zukünftig zu vermeiden. Die Krankenkassen werden möglichst gemeinsam in den nächsten Tagen auf der Grundlage der Erfahrungen Vorschläge einbringen, um zukünftig eine vergleichbare Situation zu verhindern. Die Wahlfreiheit der Versicherten bleibt dabei unangetastet.

Auch wenn Versicherte bis zum 14. Juli ihr Wahlrecht nicht ausüben, müssen sie sich keine Sorgen machen. Der Arbeitgeber, die Rentenversicherung bzw. die Arbeitsagentur sind gesetzlich verpflichtet, diese Versicherten einer Krankenkasse zuzuweisen. Für die Durchführung dieser Zuweisung werden in den kommenden Wochen soweit notwendig noch konkrete Absprachen getroffen, um eine geordnete Überleitung sicherzustellen.

Die Besprechungsteilnehmer verabredeten zum Abschluss, an den Standorten Berlin und Hamburg ein ständiges Kommunikationsnetz einzurichten, mit dem Einzelfragen oder Engpässe bei der Übergabe von Fällen im bilateralen Gespräch gelöst werden können.

Pressemitteilung des AOK-Bundesverband

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