Wenn der Dachraum eines Hauses im Winter unbenutzt bleibt, sollte die oberste Geschossdecke ähnlich gut gedämmt werden wie die Außenwände. Anderenfalls entstehen beträchtliche Wärmeverluste und damit unnötig hohe Heizkosten.
Die Energieeinsparverordnung schreibt für Häuser, die vor dem 1.10.1978 gebaut wurden sogar vor, dass zugängliche aber nicht begehbare oberste Geschossdecken bis spätestens 31.12.2006 ausreichend gedämmt werden mussten.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt dies allerdings nur, wenn es zu einem Eigentümerwechsel kommt. Wer also vor hat, einen Altbau zu kaufen, sollte auf dieses Detail achten.
Bei ungenutzten Dachräumen reicht es aus, Dämmstoffbahnen oder -platten auf dem Dachraumboden auszulegen. Das ist einfach und kostengünstig zu bewerkstelligen.
Empfehlenswert ist es, die Platten oder Bahnen mindestens sechzehn Zentimeter dick und fugendicht zu verlegen, um einen zufriedenstellenden Dämmeffekt zu erreichen.
Ausführliche Informationen zum nachträglichen Wärmeschutz von Altbauten erhalten Sie nach telefonischer Voranmeldung unter Tel. 0361 / 55 51 40 bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. Hilfreich ist es, vorliegende Pläne des Hauses zum Beratungsgespräch mitzubringen.
Pressemitteilung der VZ Thüringen
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