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18.12.2006

Vorsicht vor Panikkäufen

Wer, um Geld zu sparen, auf Biegen und Brechen noch vor dem Jahreswechsel eine Immobilie erwirbt, sollte aufpassen. Wegen der Mehrwertsteuererhöhung und dem damit verbundenen Nachfrageschub sind die Preise am oberen Limit.

Verkäufer wissen um die Chance, wegen der höheren Mehrwertsteurer die Preise hoch zu halten. Zudem kann der Zeitdruck dafür sorgen, dass unvorsichtige Käufer auch mangelhafte Objekte übernehmen. Darauf weist der Immobilienvermittler Planet Home hin.



Beim Hauskauf ist zwischen einer Gebrauchtimmobilie und einer Bauträger-Immobilie zu unterscheiden. "Beim Kauf von Gebraucht- oder Neuimmobilien von Privat fällt in der Regel keine Mehrwertsteuer an", so Robert Anzenberger von Planet Home. Die dreiprozentige Steuererhöhung ab Januar müssten Gebrauchtkäufer daher nicht fürchten. Lediglich bei den Erwerbsnebenkosten spiele die Mehrwertsteuer eine Rolle. Das mache aber nur einen geringen Teil des Kaufpreises aus.



Anders sehe dies bei einem Kauf vom Bauträger aus. Hier falle die komplette Mehrwertsteuer an. "Dagegen können Käufer nur wenig unternehmen", weiß Anzenberger, denn die Mehrwertsteuer sei in aktuelle Verträge bereits eingerechnet. Offene Arbeiten, die erst im nächsten Jahr fertig gestellt werden, seien grundsätzlich mit dem neuen Satz von 19 Prozent zu versteuern. Lediglich Käufer, deren bereits abgeschlossener Vertrag einen eindeutigen Bruttopreis ausweise, würden bei einer Rechnungsstellung im Jahr 2007 nicht mehr zahlen müssen. Zwar sei auch in diesem Fall die höhere Mehrwertsteuer fällig, doch die gehe zu Lasten des Bauträgers.



Vor einem sollten sich Kaufwillige unbedingt hüten: Wegen der möglichen Ersparnis noch schnell bis Silvester einen Kaufvertrag zu unterschreiben. "Wer sich wegen ein paar Euro eine schadhafte oder qualitativ minderwertige Immobilie einhandelt, der zahlt am Ende drauf", warnt Anzenberger.



Besser sei es, das Objekt mit einem Fachmann sorgfältig zu besichtigen und alle Schäden oder Mängel aufzuspüren. Erst danach könnten Preisverhandlungen geführt und die Mängelbeseitigung festgelegt werden. In den meisten Fällen werde dadurch der Preis noch nach unten gedrückt. Selbst wenn sich das Prozedere dadurch bis ins neue Jahr hinziehe: Der Preisvorteil und die höhere Sicherheit seien in der Regel vorteilhaft für den Käufer.



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