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09.11.2008

Vorsicht bei falschen Energieausweisen

Die Bundesregierung will die Konjunktur mit Förderprogrammen beleben und die Förderungen für umweltfreundliche Häuser weiter ausbauen. Drei Effekte sollen dabei erzielt werden: Der Hauseigentümer soll dauerhaft Betriebskosten sparen.

Die Umwelt soll geschont werden, da in einem Haus mit moderner Wärmedämmung weniger Energie verschwendet wird. Und das Geschäft der Baufirmen soll belebt werden.

Verschiedene Institutionen, wie die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), stellen dafür zinsgünstige Kredite und Zuschüsse bereit.

Wichtig für die Inanspruchnahme der Förderungen ist, dass der Neubau oder die sogenannte energetische Gebäudesanierung den Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) entspricht. Andernfalls ist mit Rückforderungen zu rechnen.

Viele Hauskäufer geraten durch solche Rückforderungen in finanzielle Not, weil dann der Rahmen ihrer knapp kalkulierten Baufinanzierung gesprengt wird. Besondere Vorsicht ist bei schlüsselfertigen Immobilien von Bauträgern und Generalunternehmern geboten.

Diese sind oft nicht so energiesparend wie zunächst in den Verkaufsunterlagen angepriesen. Aus Gründen der Kostenersparnis wird häufig schlechteres Material verbaut. Am Ende entspricht die Wärmedämmung nicht der EnEV, da die ausgehändigten Energiebedarfsausweise für die Häuser falsche Berechnungen enthalten.

Um sich vor bösen Überraschungen und weiteren Kosten nach dem Einzug in das Haus zu schützen, sollten sich die Käufer den Energiebedarfsausweis unbedingt vor Vertragsabschluss aushändigen lassen, rät der Allfinanzdienstleister Dr. Klein. Es empfiehlt sich, die Angaben von einem unabhängigen Spezialisten überprüfen zu lassen.

Denn: Nur wenn die Abweichungen in der Energieberechnung frühzeitig festgestellt werden, kann der Käufer rechtzeitig Nachbesserungen verlangen und bleibt nicht nach der Abnahme des Hauses auf schwer durchsetzbaren Schadenersatzforderungen sitzen.

Pressemittteilung des Dr. Klein Allfinanz-Service

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