Entgegen anderslautender Presseberichte, werden auch in Zukunft keine Informationen über Kapitaleinkünfte an die Finanzämter weitergegeben.
Wie bisher müssen die dem Bundesamt für Finanzen lediglich mitteilen, ob ein Anleger seinen jährlichen Steuerfreibetrag ausgeschöpft hat oder nicht. Darüber hinaus müssen die Kreditinstitute vom Jahr 2002 an die Kapitalerlöse ihrer Kunden in Zinsen und Dividenden aufschlüsseln. Grund dafür ist, dass zukünftig nur noch die halbe Summe der Dividenden versteuert werden muss. Da diese Regelung jedoch nicht für Zinsen gilt, ist eine derartige Aufgliederung der Erträge notwendig.
Für Sparer ist dies von Vorteil: Hohe Dividendenerträge werden keine Steuernachzahlung zur Folge haben, solange die halbe Summe der Dividenden unter der Grenze des Steuerfreibetrags liegt. In einem solchen Falle macht die klare Qualifizierung der Kapitalerträge es in Zukunft für das Amt nachvollziehbar, warum zu Recht keine Steuerabzug vorgenommen wird.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
| 3 | Volkswagen Bank | Plus Konto TopZins (Telefon) | 2,30% |
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