Vor Einführung der Abgeltungssteuer Geldanlagen richtig steuern

Banken, Sparkassen und Versicherer laufen jetzt beim Thema Abgeltungssteuer zu nacholympischen Höchstformen auf. So werden Kunden immer wieder aufgefordert, noch bis zum Jahresende ihr Geld umzuschichten bzw. neue Anlageverträge abzuschließen.

„Längst nicht alle Empfehlungen sind dabei im Interesse der Verbraucher“, weiß Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Im September und Oktober bietet die Verbraucherzentrale Sachsen deshalb spezielle Beratungswochen an und ermöglicht damit Sparern und Kleinanlegern, sich anbieterunabhängig über das Thema zu informieren.

Dass Verbraucher, wie eine Familie aus Dresden, von ihrer Sparkasse mit dem Hinweis angerufen werden, man müsse jetzt wegen der Abgeltungssteuer die bestehenden Sparverträge ändern, ist keine Ausnahme. Das Seniorenpaar erfuhr dann in der persönlichen Beratung, dass ihre Zinseinkünfte den künftigen Sparerpauschbetrag, der pro Person 801 € beträgt, übersteigen werden. Mit ungefähr 150 € würden sie darüber liegen.

Auf diesen Betrag werden dann die 25-prozentige Abgeltungssteuer zuzüglich des Solidaritätszuschlages und eventuell noch die Kirchensteuer berechnet. Das ergäbe 2009 einen Betrag von ungefähr 40 €. Ungefragt blieb in der Anlageberatung der Sparkasse, ob die Eheleute – wie so viele ostdeutsche Senioren, die außer der gesetzlichen Rente keine weiteren Einkünfte haben – überhaupt Steuern zahlen müssen. Gute Berater machen ihre Kunden in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit der Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt aufmerksam.
Stattdessen wurden von der Sparkasse gleich zwei DEKA-ImmobilienFonds-Sparverträge – einer über eine Einmalanlage und ein weiterer über einen Ratenplan – vorgelegt und von den Dresdnern unterzeichnet. Erst zu Hause fiel ihnen auf, welche Kosten für sie mit den Verträgen verbunden sind.

Allein für die Einmalanlage betrug der Ausgabeaufschlag 1315 €. Dazu wären jährlich noch Depotgebühren gekommen. Nun bemühen sich die Rentner mit Hilfe der Verbraucherzentrale Sachsen um die Rückabwicklung der Verträge, was nicht ohne Schwierigkeiten vor sich geht.

„Das Beispiel zeigt, dass so mancher Anbieter im Zusammenhang mit der Einführung der Abgeltungssteuer vordergründig an sein eigenes Geschäft und weniger an die Verbraucherinteressen denkt“, kann Hoffmann resümieren.

Wer zu seinen Geldanlagen anbieterunabhängig informiert werden möchte, der sollte einen Beratungstermin bei der Verbraucherzentrale Sachsen vereinbaren. Das ist montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 0180-5-79 77 77 (0,14 €/Min aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) möglich.

Pressemitteilung der VZ Sachsen

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