In der Auseinandersetzung um die Nutzung von Geldautomaten durch Visa-Kreditkarten einzelner Banken, hat die Sparkasse Mansfeld-Südharz heute einen Erfolg errungen.
Der Antrag von vier Banken – Citibank, ING DiBa, Santander, Volkswagenbank – auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen der selektiven Nutzungsbeschränkung am Geldautomaten ist vom Landgericht Halle zurückgewiesen worden.
Das bedeutet, dass die Sparkasse Mansfeld-Südharz die Nutzungsbeschränkung am Geldautomaten für die von einigen Banken ausgegebenen Visa-Kreditkarten aufrechterhalten kann.
Damit wurde die auch vom DSGV vertretene Rechtsauffassung der Sparkasse Mansfeld-Südharz, nach der die selektive Nutzungsbeschränkung am Geldautomat keinen unlauteren Wettbewerb darstellt, vom Landgericht Halle bestätigt.
Pressemitteilung des DSGV