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31.07.2007

Vielseitiger Baustein: Ihr Bausparvertrag

Einen Bausparvertrag kann man nur für einen Hausbau oder Wohnungskauf einsetzen? Weit gefehlt. "Zwar sind Bausparmittel ein bewährter Finanzierungsbaustein für den Immobilienerwerb, doch die Verwendungsmöglichkeiten reichen von A wie Alarmanlage bis Z wie Zweitgarage", betont Schwäbisch Hall-Expertin Ingrid Lechner. Wegen seiner vielseitigen Einsetzbarkeit sei ein Bausparvertrag gerade für Haus- und Wohnungseigentümer ein "Krankenschein für die eigenen vier Wände", so Lechner. Die vielfältigen Möglichkeiten hat Lechner zu einem Verwendungs-ABC zusammengestellt, das den Kabelfernsehanschluss und die Markise ebenso enthält wie Notarkosten oder einen Saunaeinbau.

Von A-Z: So vielseitig ist Bausparen

Steuerlich oder prämienrechtlich gebundene Bausparverträge können u.a. für folgende Zwecke verwendet werden:

A

Abbruchkosten, wenn für Wohnungs-Neubau

Ablösung von Baudarlehen, soweit für Wohnungsbau gewährt

Alarmanlage

Altenwohnheim, soweit Wohnraum finanziert wird

Anbau zu Wohnzwecken

Anliegerbeiträge

Architektenhonorare

Ausbau zu Wohnzwecken

Außenanlagen, wenn für Wohngebäude

Außenkamin

Außenputz

B

Bauerwartungsland, wenn Bauen mit Sicherheit möglich

Baukostenzuschuss gegen Wohnungsüberlassung

Baunebenkosten

Bauplatz, soweit für Wohngebäude bestimmt

D

Dachgeschossausbau

Dauerwohnrecht, sofern eigentumsähnlich

E

Eigentumswohnung

Einbaumöbel, wenn fester Bestandteil des Gebäudes

Einfamilienhaus

Einfriedung, wenn für ein Wohngebäude

Entschuldung von Darlehen für Wohngebäude

Erbauszahlung an Miterben, wenn für Wohngebäude

Erbbaurecht (Bestellung und Erwerb)

Erbbauzinsablösung

Erbschaftsteuerzahlung, wenn für Wohngebäude

Erschließungsbeitrag, wenn für Wohngebäude

F

Fahrstuhl

Fassadenerneuerung, wenn Verbesserung oder Instandsetzung

Ferienhaus, soweit zum dauernden Wohnen geeignet

Fenster-Erneuerung

G

Garage

Gartenanlage, wenn Vorgarten oder Grünflächen für Wohngebäude

Genossenschaftsanteile

Grunderwerbsteuer, wenn für Wohngebäude

H

Hausanschlusskosten (z.B. Gas, Wasser)

Heizungsanlage, wenn Modernisierung oder Instandsetzung

Hobbyraum

I

Immobilienfonds, soweit Bruchteilseigentum an Grundbesitz

Instandsetzung, wenn Kosten im Vergleich zu Objektwert nicht unerheblich

K

Kabelfernsehanschluss

Kachelofen

Kabelanschlussgebühren

Kamin

L

Leibrente, wenn Bau oder Erwerbskosten für ein Wohngebäude

Luftschutzraum

M

Maklerprovision

Malerarbeiten nach Instandsetzung

Markise

Modernisierung

N

Notarkosten

P

Parabolantenne

Pergola, wenn fester Bestandteil des Gebäudes

Planungskosten

R

Raumteiler, wenn fester Bestandteil des Gebäudes

Refinanzierung, wenn Bausparvertrag zum Zeitpunkt der wohnwirtschaftlichen Verwendung der Eigenmittel bereits zugeteilt

Renovierung, wenn Kosten im Vergleich zum Objektwert nicht unerheblich

Reparatur, wenn Kosten im Vergleich zum Objektwert nicht unerheblich

Rollladeneinbau

S

Sauna

Schallisolierung

Schönheitsreparaturen, nur wenn Verbesserung

Schutzbauten

Schwimmbad

Sickergrube

Sondertilgung

T

Teppichboden, wenn an Stelle eines anderen Bodenbelages gelegt

U

Umbau

V

Verbesserung, wenn Kosten im Vergleich zu Objektwert nicht unerheblich

Vermessungskosten

W

Wiederaufbau, soweit Wohnräume finanziert werden

Wochenendhaus, wenn zu Dauerwohnzwecken geeignet

Z

Zweitgarage

Quelle: Schwäbisch Hall

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