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09.05.2011

Viel Unsicherheit beim Abschluss neuer Mietverträge

Wenn Mieter eine neue Wohnung anmieten wird ihnen häufig ein 10-, 16- oder 20-seitiger Formularmietvertrag vorgelegt, dessen Inhalte viele Mieter nur schwer überblicken können. Es macht die Sache nicht leichter, dass die meisten dieser Vertragsformulare von wohnungswirtschaftlichen Verbänden oder großen Wohnungsbaugesellschaften herausgegeben werden, die deren Inhalte vorrangig an ihren eigenen Interessen ausgerichtet haben. Um sich in diesem Dschungel zurecht zu finden geben die Mietervereine Schleswig-Holstein folgende Hinweise und Empfehlungen ab:

Die Kernbereiche des Mietrechtes - Fragen der Mieterhöhung, der Gewährleistung bei Mängeln, des Kündigungsschutzes und der Heiz- und Betriebskosten sind überwiegend abschließend gesetzlich geregelt. Niemand muss sich davor fürchten, elementarer Mieterrechte verlustig zu gehen, weil diese irgendwo im Kleingedruckten abbedungen werden. Und auch hinterhältige Klauseln, die kostenträchtige Nebengeschäfte zum Gegenstand haben, sind kraft Gesetzes unwirksam.

Mieter sollten aber ein scharfes Augenmerk auf alle individuellen Eintragungen haben und darauf achten, dass die Dinge, die am Rande mit vereinbart worden sind, im Mietvertrag auch ihren Niederschlag finden. Wird beim Vermietungsgespräch auf einen zur Wohnung gehörigen Kraftfahrzeugstellplatz hingewiesen wird, dann muss dieser auch im Mietvertrag ausgewiesen sein. Wenn vereinbart ist, dass der Mieter zwei große Hunde in der Wohnung halten darf, muss dies ebenso vermerkt werden, wie Aussagen des Vermieters zur Wohnungsgröße.

Ganz besonders aufmerksam sollten Mieter sein, wenn es um zeitliche Befristungen des Mietvertrages geht oder temporäre Kündigungsverzichte eine Rolle spielen. In ersterem Falle gibt es unter Umständen keinen gesetzlichen Kündigungsschutz, in letzterem Falle kann es dem Mieter passieren, dass er bis zu 4 Jahren am Vertragsverhältnis festgehalten wird.

Um Mietern die Beurteilung eines Mietvertragsformulares zu erleichtern stellen die schleswig-holsteinischen Mietervereine eine Check-Liste zur Verfügung, die die wichtigsten Punkte, die Beachtung finden müssen, zusammenfasst. Diese Check-Liste liegt als Anlage bei.

Nähere Auskünfte zu diesem Thema erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Anschriften und Beratungszeiten können zentral über die Landesgeschäftsstelle des Mieterbundes in Kiel, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel oder über das Internet unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de abgefragt werden.

Pressemitteilung des Deutscher Mieterbund - Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

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