Versorgungsausgleich neu geregelt – Broschüre der Deutschen Rentenversicherung gibt Auskunft

Erwerben Partner während der Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Versorgungsansprüche, werden diese als gemeinschaftliche Lebensleistung angesehen, die beiden zu gleichen Teilen zustehen. Bei einer Scheidung werden daher die in der gemeinsamen Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte mit dem Versorgungsausgleich hälftig geteilt.

Der Versorgungsausgleich wurde jetzt umfassend reformiert. Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass das neue Recht ab 1. September 2009 für alle Scheidungen gilt, die ab diesem Zeitpunkt eingereicht werden.

Ziel der Reform ist es, den Versorgungsausgleich künftig deutlich zu vereinfachen. Zum Beispiel wurden die zuvor auf verschiedene Gesetze verteilten Regelungen in einem Gesetz, dem Versorgungsausgleichsgesetz, zusammengefasst. Auch das Teilungsverfahren wurde neu geregelt, um zu gerechteren Ergebnissen zu kommen.

Kernstück der Reform ist die „interne Teilung“ der Anwartschaften. Alle Versorgungsansprüche werden jetzt in dem System geteilt, in dem sie entstanden sind. Das kann zum Beispiel die gesetzliche Rentenversicherung oder die betriebliche Altersversorgung sein. Nach dem bisherigen Recht wurden die Anrechte, unabhängig davon, aus welchem Versorgungssystem sie stammten, überwiegend in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben.

Die Deutsche Rentenversicherung hat aktuell eine Broschüre mit dem Titel „Versorgungsausgleich: Das neue Recht“ herausgegeben. Sie informiert über die neuen Regelungen, erläutert Übergangsregelungen und gibt Hinweise, was vom alten Recht bestehen bleibt. Die Broschüre ist bei allen Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung erhältlich. Bestellungen sind auch im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder telefonisch unter der Nummer des kostenlosen Servicetelefons 0800 1000 4800 möglich.
Pressemitteilung Deutsche Rentenversicherung – Bund

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