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10.01.2009

Versicherungsvertragsgesetz: Mehr Transparenz bei Riester und Co.

Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verschafft Kunden bei Vertragsabschlüssen mehr Informationen und mehr Transparenz - so viel, dass sie mit dem Lesen gar nicht nachkommen und die Papierflut, die jedem Antrag beiliegt, oft gleich resigniert in die Ecke werfen.

Der Grund für die Papierschwemme ist die neue Info-Verordnung innerhalb des VVG. Sie verpflichtet Versicherungen, vor jedem Abschluss ein Infoblatt auszuhändigen, das verständlich über die wichtigsten Vertragspunkte informiert:

Was ist versichert? Welche Risiken sind abgedeckt? Wann ist wie viel zu bezahlen? Wie verhalte ich mich im Versicherungsfall? Zudem sollen mit der Verordnung die Kosten transparenter werden, denn Abschluss- und Vertriebskosten sind nun verbindlich auszuweisen.

Eine Million Riester-Kündigungen

Dass in Sachen Kundeninformation dennoch einiges im Argen liegt, beweist auch die Zahl von knapp einer Million Riester-Verträgen, die nach Angaben des Bundessozialministeriums bis Ende 2007 schon wieder gekündigt wurden.

Verbraucherschützer führen diese enorm hohe Quote auch auf Intransparenz zurück. Viele Sparer hätten bei Vertragsabschluss einfach nicht verstanden, wie hoch die Gebühren sind - und dann gekündigt, als ihnen die Kosten bewusst wurden.

Es geht auch anders ...

Dass es auch anders geht, beweist beispielsweise der Direktversicherer KarstadtQuelle Versicherungen mit seinem Produkt "MaxiRente" - eine sofort beginnende sowie eine aufgeschobene Rente gegen einen Einmalbeitrag.

Ein wichtiger Faktor für eine hohe garantierte Auszahlung in der gesamten Rentenphase liegt darin, dass die Abschluss- und Verwaltungskosten mit einer Flatrate abgedeckt werden. Das bedeutet: Die Abschlusskosten betragen einmalig 300 Euro pro Vertrag, unabhängig von der Anlagesumme.

Die Verwaltungskosten wurden - ebenfalls unabhängig von der Höhe des Einmalbeitrags - auf 60 Euro pro Jahr festgelegt. "Die Versicherer müssen seit Juli 2008 ihre Abschluss- und Verwaltungskosten in absoluten Eurobeträgen ausweisen.

Da haben wir uns gedacht, wenn schon absoluter Betrag, warum sollte dann nicht auch ein Fixbetrag möglich sein?", sagt Vorstandsvorsitzender Peter M. Endres zu dieser Produktidee.

Kostenvorteile liegen auf der Hand

Die neue Informationspflicht dürfte insgesamt die Kostenvorteile von Direktversicherern verdeutlichen. Das Konzept des lupenreinen Direktvertriebs - der konsequente Verzicht auf Geschäftsstellen, Außendienst und Maklerverbindungen - sorgt für dauerhaft günstige Beiträge.

"Engagement und Kompetenz unserer Mitarbeiter bilden darüber hinaus die Basis für unseren erstklassigen Service. Auch die Erreichbarkeit ist überdurchschnittlich, denn die persönliche Beratung unserer Kunden ist von Montag bis Samstag fast rund um die Uhr sichergestellt," betont Peter M. Endres.

Pressemitteilung der KarstadtQuelle Versicherungen

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