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07.09.2009

Versicherungssschutz im Ausland

Immer mehr Menschen zieht es in die Ferne: Laut Statistischem Bundesamt wanderten über 175.000 Deutsche im letzten Jahr aus. Und gerade in Zeiten zusammenwachsender Märkte wollen viele Bundesbürger beruflich Karriere im Ausland machen. Egal, ob Unternehmen ihre Flugzeugexperten nach Frankreich schicken oder Manager in die britische Konzernzentrale wechseln - vor dem großen Schritt gilt es Formulare auszufüllen und Anträge zu stellen. Auf dem Firmenkundenportal der Techniker Krankenkasse (TK) finden Unternehmen und Arbeitnehmer nun gebündelt vom Entsendeformular bis zum Verlängerungsantrag alle wichtigen Informationen für den Auslandsaufenthalt.

Arbeits- und Steuerrecht, Anwartschaften und Sonderregelungen - die Rubrik "International beschäftigt" auf www.firmenkunden.tk-online.de leitet übersichtlich durch die komplizierte Materie. Anträge und Checklisten erleichtern Personalchefs und Auswanderern die Vorbereitungen. Gleichzeitig hilft die TK auch weiter, wenn ausländische Mitarbeiter nach Deutschland kommen. Damit die rund 630.000 TK-Firmenkunden auf dem Laufenden bleiben, können sie außerdem den monatlich erscheinenden Auslands-Newsletter bestellen (Webcode 9491).

Vor dem Weg ins Ausland sollten vor allem Versicherungsfragen geklärt sein: "Wer Deutschland für höchstens zwölf Monate beruflich verlässt, für den gilt weiterhin der deutsche Versicherungsschutz", erklärt Sozialversicherungsexperte Armin Michehl von der TK. Bei längeren Auslandsaufenthalten sollten sich Arbeitnehmer über eine Anwartschaft bei der deutschen Kasse informieren. "Für einen Beitrag von weniger als 50 Euro im Monat können die Versicherten dann später wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren", so der TK-Experte. Auf Grund der vielen Sonderregelungen rät Michehl, sich rechtzeitig von seiner Kasse beraten zu lassen.

Für TK-Versicherte im Ausland gibt es mit der Auslands-Assistance zudem einen individuellen Notfall- und Beratungsservice unter der Nummer + 49 - 18 02 - 85 00 05 (Gesprächsgebühren sind abhängig vom Gastland). Weitere Informationen rund um das Thema "Arbeiten im Ausland" bietet auch die Seite www.tk-online.de im Internet. (Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse)

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