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30.06.2010

Kinder richtig versichern

Kinder richtig versichernKinder toben, rennen, lachen viel und gern. Für solch ein abwechslungsreiches Leben brauchen sie entsprechenden Schutz, denn nicht nur Erwachsene, sondern auch die lieben Kleinen müssen gegen Gefahren des Alltags abgesichert werden. Das passiert am besten mit den wichtigsten Versicherungen. Doch welche Versicherungen benötigen Kinder unbedingt und welche Versicherungen sind wiederum überflüssig? Das erfahren Sie in diesem Text.

Gesetzliche Krankenversicherung für Kinder

(use) Pflicht ist, wie bei Erwachsenen auch, die gesetzliche Krankenversicherung. Kinder sind grundsätzlich bis zu einem Alter von 25 Jahren kostenlos über ihre Eltern familienversichert, falls sie sich in Schul-oder Berufsausbildung bzw. Studium befinden. Gibt es eine Unterbrechung dieses Ausbildungszeitraumes durch Wehr- oder Zivildienst, verlängert sich die Familienversicherung um die entsprechende Zeit. Treffen all diese Voraussetzungen nicht zu, müssen bereits ab dem 18. Lebensjahr eigene Beiträge gezahlt werden.

Private Krankenversicherung: Wenn die Eltern privat versichert sind, so sind die Kinder nicht automatisch mitversichert. Für den Nachwuchs muss dann ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.

Private Haftpflichtversicherung

Bei der privaten Haftpflichtversicherung gilt dasselbe wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung: Die Kinder sind in der Regel bis zum Abschluss ihrer Ausbildung mitversichert. Grundsätzlich gilt aber, dass Kinder erst ab einem Alter von sieben Jahren haftbar gemacht werden können, das heißt, für Schäden, die sie bis zu diesem Alter verursachen, müssen weder die Kinder selbst noch deren Eltern zahlen. In diesem Fall muss die Versicherung des Geschädigten einspringen.

Private Unfallversicherung

So wie Erwachsene nur am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Weg dahin oder zurück gesetzlich unfallversichert sind, gilt dasselbe auch für Kinder: Gezahlt wird nur, wenn in Schule oder Kindergarten oder auf dem direkten Weg hin oder zurück etwas passiert. In der Freizeit besteht kein Schutz. In diesem Fall ist eine private Unfallversicherung sinnvoll, da hiermit die Invalidität nach einem Unfall abgesichert ist.

Invaliditätsversicherung

Für Erwachsene gibt es die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung, für Kinder ist der Abschluss einer Invaliditätsversicherung sinnvoll. Somit ist der Nachwuchs abgesichert, wenn das Kind infolge einer Infektion, Vergiftung oder schweren Krankheit geschädigt bleibt.

Zusatz-Krankenversicherung

Wenn Eltern selbst Brillenträger sind oder die Kinder selbst betroffen sind und beispielsweise eine kieferorthopädische Behandlung abzusehen ist, so lohnt sich für Kinder gesetzlich Versicherter auf jeden Fall der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung. Neben Brillen und Zahnspangen werden auch die Kosten für Zahnersatz und Behandlungen durch den Heilpraktiker größtenteils getragen.

Auslandsreisekrankenversicherung

Wenn die Eltern gern ins Ausland verreisen und bereits eine Auslandsreisekrankenversicherung haben, sollten sie nach Geburt des Kindes ihren Vertrag unbedingt in einen Familientarif umwandeln lassen. Der Nachwuchs ist nicht automatisch mitversichert.

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