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16.06.2009

Versicherte können Einsicht in Schwarze Liste nehmen

Eintrag in das HIS

Der Eintrag in die Datenbank erfolgt im Schadens- bzw. Leistungsfall über ein Punktesystem, das sich an vordefinierten Sachverhalten orientiert. Aber: Nicht jeder Schadens- oder Leistungsfall führt zu einem Eintrag. Die Kriterien der Punktevergabe sind nicht öffentlich. Damit soll verhindert werden, dass sich Versicherungsnehmer in betrügerischer Absicht darauf einstellen können.

Ab einer Zahl von 60 Punkten kann eine Meldung in das HIS erfolgen, eine Pflicht besteht hierfür aber nicht. Die Punktezahl bezieht sich dabei immer auf einen konkreten Fall. Unterschiedliche Ereignisse werden nicht gesammelt abgespeichert.

Mögliche Fälle von Meldungen

In der Sparte Kfz-Versicherung kann eine Eintragung in das HSI zum Beispiel erfolgen bei auffälligen Schadenfällen mit Hinweisen auf einen möglichen Versicherungsmissbrauch, bei Kfz-Diebstahl oder auch fiktiver Abrechnung.

In der Unfallversicherung kann es bei möglichen Versicherungsmissbrauchsfällen zu Meldungen kommen, wenn z. B. die Art der Verletzung nicht der Unfallschilderung entspricht.

Einsichtnahme durch Versicherungsnehmer

Seit April können nun Versicherungsnehmer erfahren, was über sie in dieser Datei gespeichert ist. Dadurch erhalten sie gleichzeitig die Möglichkeit, falsche Informationen korrigieren oder auch löschen zu lassen. Dies kann aber nur das jeweilige Versicherungsunternehmen veranlassen, das auch den beanstandeten Eintrag bewirkt hat. Einsprüche also direkt an die Versicherung und nicht den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) richten.

Die Daten können nur auf postalischem Weg (nicht per Mail oder Fax) unter folgender Adresse erfragt werden:

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

- Hinweis- und Informationssystem -

Wilhelmstraße 43/43 G

10117 Berlin

Dem Brief beizulegen ist eine Kopie des Personalausweises mit Vorder- und Rückseite. Die Anfragen werden kostenlos beantwortet.

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