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10.08.2005

Versichert streiten

Nicht alles wird bezahlt

Das tollste Leistungspaket bringt nichts, wenn die Gesellschaft im Schadensfall nicht zahlt. Bevor man eine Police abschließt, sollte man sich im Klaren darüber sein, dass Rechtsschutz-Versicherungen nicht alles übernehmen.



Ausgeschlossen sind juristische Auseinandersetzungen mit der eigenen Rechtsschutzversicherung oder von mitversicherten Personen untereinander. Fälle, die mit vorsätzlich begangenen Straftaten, Spiel- und Wettverträgen sowie Spekulationsgeschäften zusammenhängen, übernimmt ebenfalls keine Assekuranz. Wichtig für Geschäftsführer und Hausbauer: Keine Versicherung deckt Fälle aus dem Gesellschafts- und Baurecht.



Nach dem Platzen der New-Economy-Blase an der Börse haben sich so genannte "Anlegerklagen" gehäuft. Viele Kleinaktionäre prozessierten gegen Unternehmen wie die Deutsche Telekom - aber lange war strittig, ob die Rechtsschutz-Versicherer dafür die Kosten übernehmen müssen.



Die Rechtsprechung tendierte in eine verbraucherfreundliche Richtung: Meist mussten die Versicherungen zahlen. Daraufhin haben viele Gesellschaften die allgemeinen Vertragsbedingungen so geändert, dass Anlegerklagen zukünftig nicht mehr übernommen werden müssen. Hier hilft nur ein Blick in die Details der Police. Bei Problemen können Sie sich auch an den Versicherungsombudsmann wenden.



Aufpassen sollte man, wenn von "Beratungs-Rechtsschutz" die Rede ist. Dabei übernimmt die Versicherung zwar die Kosten für ein Gespräch beim Anwalt. Landet die Sache allerdings vor Gericht, muss der Versicherungsnehmer selbst zahlen. Beim Erb- und Familienrecht gibt es so gut wie keine Versicherung, die über diesen "Beratungs-Rechtsschutz" hinausgeht. Eine Ausnahme ist die Arag, die Ehepaaren eine spezielle Police für den Scheidungsfall anbietet.



Bei Steuerstreitigkeiten übernehmen die meisten Versicherungen nur die Gerichtskosten. Auslagen, die außerhalb des Prozesses entstanden sind, muss der Versicherungsnehmer selbst tragen.



Die meisten Rechtsschutz-Policen sehen eine Wartezeit von drei Monaten vor. Das bedeutet, dass in den ersten drei Monaten nach Versicherungsabschluss kein Fall übernommen wird. Die Gesellschaft zahlt auch dann nicht, wenn der Schaden vor Vertragsbeginn eingetreten ist. Keine Versicherung will einen Kunden, der schnell noch eine Police abschließt, bevor er vor Gericht zieht. Allein beim Verkehrsrechtsschutz gibt es gewöhnlich keine derartigen Fristen.

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