Startseite > Berufsunfähigkeits > Tipps > Versichert? Aber sicher! Das neue Versicherungsvertragsgesetz
06.02.2008

Versichert? Aber sicher! Das neue Versicherungsvertragsgesetz

Schadensersatz und Geld zurück bei Kündigung

Leider kommt es immer wieder vor, dass Kunden durch Leichtsinn und grobe Fahrlässigkeit einen Schaden selbst verursachen. Schussel und Schlamper gingen bisher leer aus. Künftig kann man, je nach Grad der Fahrlässigkeit, zumindest einen Teil seines Schadens bezahlt bekommen. Das bisher geltende "Alles-oder-nichts-Prinzip" ist durch eine Quotenregel ersetzt.



Ein Beispiel: Lässt eine Hausfrau beim Einkauf ein Fenster auf Kipp und es kommt zum Einbruch, so handelt sie fahrlässig. War ihr Verhalten grob fahrlässig, so kann es sein, dass der Hausrat nur zu einem geringen Teil von 20 oder 30 Prozent ersetzt wird. Kommt es aber zum Rechtsstreit mit der Versicherung und ein Gericht stellt fest, dass die Hausfrau nur gering fahrlässig gehandelt hat, bekommt sie sogar noch mehr Geld. Ein vorsätzliches Handeln kann die Versicherung fortan nicht mehr ohne Weiteres unterstellen, sie muss es beweisen.



Geld zurück bei Kündigung - nur bei Neuverträgen

Wer bisher eine Kapitallebensversicherung oder eine Private Rentenversicherung abschloss, musste bei einer vorzeitigen Kündigung damit rechnen, alle bis dato eingezahlten Beiträge zu verlieren. Denn die Versicherung konnte Abschlussprovisionen sowie hohe Stornogebühren bei einer Kündigung anrechnen. Meist sind diese so hoch, dass sämtliche Beiträge der ersten Jahre von ihnen geschluckt werden. Dieser Missstand für Kunden wurde nun mit dem VVG ebenfalls beseitigt. Jeder Kunde kann nun einen "Mindestrückkaufswert" geltend machen.



Dabei wird der Wert so berechnet, als wären sämtliche Gebühren der Versicherung auf fünf Jahre verteilt worden. Und nicht mehr nur auf das erste Jahr der Versicherungspolice. Wenn ein Versicherter also nach einem Jahr kündigt, so muss er nicht mehr die vollen Abschlusskosten berappen, sondern nur noch ein Fünftel davon. Der Versicherte bekommt so viel mehr Geld zurück. Einziger Wehrmutstropfen: Diese Regelung gilt nur für Neuverträge ab 2008. Wer vorher abgeschlossen hat, kann sich nicht auf den Mindestrückkaufswert berufen.



Dennoch bleiben Kündigungen für den Versicherten teuer. Deshalb raten Verbraucherverbände bei langfristigen Versicherungen wie Lebens- und Rentenversicherungen, Abschlüsse zu wählen, die man auch die gesamte Laufzeit über nicht mehr kündigen wird.



Stille Reserven nun auch für die Kunden

Alle Versicherten profitieren künftig von den so genannten stillen Reserven der Versicherungen. Diese Reserven waren bisher so still, dass die Kunden von ihnen nur wenig erfahren haben, wenn überhaupt. Versicherungen müssen nun ihre Kunden an den mit Versichertenbeiträgen angehäuften Reserven angemessen beteiligen. Endet eine Versicherung durch Kündigung oder weil das Ende der Laufzeit erreicht ist, bekommt der Kunde die Hälfte der stillen Reserven. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden sich die Versicherer in Zukunft allerlei Tricks und Kniffe ausdenken, um ihre dann nicht mehr so stillen Reserven möglichst niedrig zu halten. Man darf auf neue Urteile hierzu gespannt sein.



Bedingungen Vergleichen, seine Rechte kennen. Infos hierzu auf der nächsten Seite.

Empfehlung - Tagesgeld

# Anbieter Produkt Zinssatz
1 MoneYou Tagesgeld 2,75%
2 Barclays Bank LeitzinsPlus 2,75%
3 VTB Direktbank Tagesgeld 2,70%

Tagesgeld vergleichen!

Versicherungen für den Start ins Berufsleben

Das neue Ausbildungsjahr hat in vielen Betrieben begonnen, in anderen fängt es zum September an. Auch angehende Studenten starten in einigen Wochen ins Wintersemester. Doch der "Ernst d ... weiter

Richtig versichert in die Ausbildung starten

Versicherungsschutz während der Ausbildung Für viele junge Menschen beginnt nach der Schule der Ernst des Lebens. Wer einen Ausbildungsplatz findet und auch noch umziehen muss, vergisst vor lauter Stress vielleicht, sich um ... weiter

Produkttests

Im Test: Die Kfz-Versicherung der AllSecur mit Marten
Es ist Herbst in Deutschland und auf den Straßen treibt ein finsterer Gesell sein Unwesen. Die Opfer: Ahnungslose Autos. Denn ganz egal, ob Hagelschaden, Blechschaden oder Diebstahl: Marder Marten hat seine Finger im Spiel. Sein Gegner ist die Kfz-Versicherungsmarke AllSecur. Ob diese auch im richtigen Leben die Oberhand behält, verraten wir Ihnen in unserem Produkttest der Kfz-Versicherung. mehr...

Im Test: Der Direktkredit der SWK Bank
Bei der SWK Bank kann man einen Ratenkredit direkt online bestellen. Innerhalb von 30 Sekunden soll man dabei eine Antwort erhalten, ob man zwischen 1.000 und 50.000 Euro als Kreditsumme erhalten kann. Das Geld würde dann innerhalb von zwei Arbeitstagen auf dem Konto des Antragsstellers sein. Ob sich das Angebot lohnt, erfahren Sie in unserem Produkttest des Direktkredits der SWK Bank. mehr...

Im Test: Das Festgeld der GarantiBank
Bringen vierblättrige Kleeblätter auch Bankkunden Glück? Die Garantibank versucht es auf jeden Fall und setzt den vermeintlichen Glücksbringer nicht nur in ihr eigenes Logo. Auch im Namen der Festgeldanlage findet sich das Kleeblatt wieder. Ob Sie sich bei dieser Geldanlage nur auf ihr Glück verlassen sollten, erfahren Sie in unserem Test des Kleeblatt-Festgeld-Kontos. mehr...

Im Test: Das Top-Zinskonto der Norisbank
Die Norisbank ist eine Tochter der Deutschen Bank und bezeichnet sich selbst als "ersten Qualitätsdiscounter im deutschen Bankenmarkt." Jetzt hat die Norisbank ihren Tagesgeld-Aktionszins noch einmal erhöht. Wir haben uns das Top-Zinskonto der Norisbank genauer angesehen. Ist der Name Programm? Die Antwort auf diese Frage lesen Sie hier in unserem Produkttest. mehr...

Im Test: Das Tagesgeldkonto der Targobank
Die Bäume blühen, die Zinsen steigen. Ist das der Frühling oder das Ende der Sparerkrise? Vielleicht beides. Einige Tagesgeldanbieter schrauben ihre Zinsen sachte nach oben. Zum Beispiel die Targobank. Wir haben uns das Tagesgeldangebot der Targobank einmal genauer angesehen. Unsere Erkenntnisse lesen Sie hier. mehr...

Finanz-Newsletter

Melden Sie sich für den Gratis-Newsletter von forium an!

Ich habe die AGB und Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden.

Ihr Abonnement können Sie entweder auf der Abmeldeseite oder in jedem Newsletter mit einem Klick beenden.