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06.02.2008

Versichert? Aber sicher! Das neue Versicherungsvertragsgesetz

Sicher versichert!

Seit Anfang 2008 haben Versicherte mehr Rechte gegenüber Versicherungen und Maklern. Die Beratung muss genau dokumentiert werden, für falsche Infos haftet die Versicherung. Auch kann die Versicherung nicht mehr so einfach Leistungen verweigern. Trotz der stärkeren Verbraucherrechte bleibt aber der Grundsatz: Es prüfe wer sich langfristig bindet!

 

Guter Rat wird selbstverständlich

(ckl) Die Deutschen sind ein sicherheitsbewusstes Volk. Das Verbrauchermagazin "test" berichtete jüngst, dass im vergangenen Jahr jeder Haushalt über 3.000 Euro für Versicherungen bezahlt hat. Die hohe Zahl sagt über die Qualität der Absicherung freilich nicht viel aus. Denn trotz hoher Investitionen müssen viele Verbraucher im Bedarfsfall ihre Rechte vor Gericht einfordern. Woran das liegt? Viele haben eine unpassende oder gar unnötige Versicherung, die dem eigenen Bedarf gar nicht gerecht wird.



Wie soll aber ein normaler Verbraucher die Tiefen der oft komplizierten Vertragsklauseln durchdringen? Viele scheitern an dieser Herausforderung. Fast hundert Jahre lang war der Kunde beim Abschluss von Versicherungen dem geballten Wissen der Versicherer und Berater hilflos ausgeliefert. In Zukunft werden Versicherte bei der Beratung und im Schadensfall nun besser gestellt.



Seit Anfang Januar ist das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft. Es schafft mehr Transparenz für Versicherte und beseitigt allerlei Antragsfallen. Auch im Schadensfall kann eine Versicherung sich nicht mehr so einfach weigern, zu zahlen.



Das VVG bezieht sich zunächst auf in diesem Jahr abgeschlossene Neuverträge. Für alle anderen Policen wird das VVG ab 2009 verbindlich. Viele Versicherungen haben die Neuregelungen kulanter Weise schon für alle ihre Verträge eingeführt.



Ein Versicherungsvertreter, der von bestimmten Auftraggebern Vermittlungsprämien erhält, kann nicht mehr so ohne Weiteres Versicherungen an die Frau oder an den Mann bringen, ohne zu begründen, was eine bestimmte Police ihnen eigentlich bringt. Ganz wichtig auch: Vertreter und Kunde müssen das Beratungsgespräch genau dokumentieren. Das mag etwas umständlich sein.



Ein eindeutiger Vorteil für den Kunden ist jedoch, dass er sich im Schadensfall auf eine eventuell fehlerhafte oder gar falsche Beratung des Vertreters berufen und diesen regresspflichtig machen kann. Auch muss die Versicherung nun in jedem Fall bezahlen, selbst wenn ein Versicherter aus Fahrlässigkeit zum Beispiel frühere Krankheiten im Antrag nicht angegeben hat. Doch Vorsicht: Wenn die Versicherung eine vorsätzliche Täuschung nachweisen kann oder Fragen im Antrag falsch beantwortet wurden, geht der Versicherte im Schadensfall weiterhin leer aus.



Die wichtigsten Neuerungen im VVG - Überblick auf der nächsten Seite

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