Der neue Job steht an, das Gehalt ist eher mau, aber eine kleine zusätzliche Finanzspritze ist immer drin: Denn per Gesetz darf jeder Arbeitnehmer und Auszubildender pro Jahr bis zu 470 Euro seines Gehaltes als "vermögenswirksame Leistungen (vL)" anlegen. Und viele Arbeitgeber beteiligen sich mit Zuschüssen daran.
Das Geld überweist der Chef direkt in einen extra angelegten Sparvertrag des Arbeitnehmers. Das kann ein Bausparvertrag, ein Fondssparvertrag oder eine Lebensversicherung sein - ein einfaches Sparkonto ohne Zusatzvereinbarung reicht nicht aus, informiert der Verband der PSD- . Das Ersparte muss langfristig, d.h. mindestens sieben Jahren, angelegt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt der Staat die vermögenswirksamen Leistungen zusätzlich: Die so genannte "Arbeitnehmersparzulage" beträgt bei Bausparverträgen 9 Prozent der eingezahlten jährlichen Beiträge (maximal 470 Euro), zusätzlich kann auch noch die Wohnungsbauprämie beantragt werden.
Bei Aktienfonds liegt die Arbeitnehmersparzulage bei 18 Prozent auf maximal 400 Euro pro Jahr. Die Sparzulage gewährt der Staat aber nur bis zu einem zu versteuernden Einkommen von maximal 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 35 800 Euro (Ehepaare).
Tipp: Vermögenswirksame Leistungen können auch parallel in zwei Verträge fließen. Wer beispielsweise einen Bausparvertrag und einen Aktienfonds bespart, kann somit bis zu 870 Euro pro Jahr anlegen und auf diese Summen die jeweilig gültige Arbeitnehmersparzulage
beantragen.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | ALTE LEIPZIGER | easy plus | 3,80% |
| 2 | HUK-COBURG-Bausparkasse | Optionsbausparen (02.06) | 3,50% |
| 3 | LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg | CLASSIC B | 3,00% |
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