Verlust der EC-Karte birgt jetzt noch höhere Risiken für Bankkunden

Beim Weihnachtseinkauf kommt die EC-Karte als praktisches Zahlungsmittel oft zum Einsatz. Doch gerade der Trubel des Adventsgeschäfts bietet Taschendieben ideale Bedingungen. Bis der Betroffene den Verlust bemerkt und seine EC-Karte sperren lässt, kann wertvolle Zeit verstreichen: Findigen Dieben genügen mitunter schon wenige Minuten, um das Konto des Geschädigten abzuräumen. Gemäß den neuen, EU-weit vereinheitlichten Geschäftsbedingungen der Banken haften Bankkunden jetzt bis zum Zeitpunkt der Kartensperrung mit bis zu 150 Euro selbst für den entstandenen Schaden. Erst danach ist die Bank verantwortlich, falls sie mit der gestohlenen Karte noch eine Abbuchung zulässt. Hat nach Ansicht der Bank der betroffene Kartenbesitzer jedoch grob fahrlässig gehandelt, weil er Karte und dazugehörige Geheimnummer zusammen aufbewahrte und es dem Dieb daher besonders leicht machte, so bleibt der gesamte Verlust am Bankkunden hängen. Er muss beweisen, dass die Nummer beispielsweise an einem manipulierten Geldautomaten ausgespäht wurde – in der Realität ein schwieriges Unterfangen. Laut D.A.S. Rechtsschutzversicherung hat der Bankkunde keine Möglichkeit, den neuen AGB zu widersprechen, da sie auf einer EU-Verordnung basieren und damit bindend sind. Abhanden gekommene Karten sollten unbedingt schnellstmöglich gesperrt werden – direkt beim Geldinstitut oder beim zentralen Sperrannahmedienst der Banken unter Tel. 01805-021021 (0,14 Euro aus dem dt. Festnetz). Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.552   (Pressemitteilung D.A.S.)

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