Die Folgen vom Zahlungsverzug bei Versicherungsverträgen regelt §39 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Ist der Versicherungsnehmer mit den Zahlungen in Verzug, bekommt er eine Mahnung mit den Hinweisen auf die Rechtsfolge. Meist wird hierbei eine Frist von zwei Wochen zur Zahlung gesetzt.
Bezahlt man während dieser Zeit nicht, ist der Versicherer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Wirkungen der Kündigung fallen fort, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung nachholt, sofern nicht der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.
Ist eine Kündigung durch den Versicherer erfolgt, darf das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr geahndet werden.
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