Verliere ich den SF-Rabatt bei Vertragsunterbrechung?

Wird der Versicherungsvertrag unterbrochen, hat eine Unterbrechung von sechs Monaten keine Auswirkung auf die SF-Klasse. In der Regel wird die SF-Klasse im nächsten Versicherungsjahr weiter heraufgestuft – Schadenfreiheit vorausgesetzt. Dies gilt oftmals nicht für Fahranfänger, die ohne anrechenbare SF-Klasse fahren. Diese müssen im ersten Jahr mindestens sechs Monate unfallfrei und mit prämiengedeckten Versicherungsschutz fahren, um in die nächstgünstigste SF-Klasse zu kommen.

Nach einer Vertragspause von bis zu 7 Jahren steigt die SF-Klasse in der Regel nicht weiter an, aber bei den meisten Versicherern hat man auch keine Herabstufung zu befürchten. Man fährt also in der gleichen SF-Klasse weiter, bei der man aufgehört hat.

Dauert die Unterbrechung länger als sieben Jahre, verfällt bei den meisten Versicherern die SF-Klasse. Der Vertrag wird dann wie ein erstmalig abgeschlossener Vertrag behandelt. Man beginnt also wieder bei 0 oder 1/2, unabhängig davon, welchen Rabatt man früher bereits erzielt hatte.

Diese Regelung gilt jedoch nicht für alle Versicherer. Bei einigen Versicherern kann diese Frist kürzer oder länger ausfallen. Informieren Sie sich dazu in den Versicherungsbedingungen Ihrer Kfz-Versicherung.

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