Verliere ich den Anspruch, wenn ich nach der Geburt eines Kindes nicht sofort Kindergeld beantrage?

Nein. Allerdings ist die Familienkasse verpflichtet, das Kindergeld bis zu sechs Monate rückwirkend zu zahlen. Deswegen sollten Sie den Erstantrag auf Kindergeld spätestens sechs Monate nach der Geburt des Kindes stellen, wenn Sie kein Geld verlieren wollen.

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