Vereinfachte Gewinnermittlung

Die Einnahmen-/ Überschussrechnung wird als vereinfachte Gewinnermittlung bezeichnet. Hierbei muss keine Bilanz erstellt werden. Dies können Freiberufler unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte wählen. Außerdem auch Gewerbetreibende, die ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft führen, sofern sie nicht verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen. Der Gewinn wird als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt.

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