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16.12.2008

Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Steuersparmodellen

In den letzten Wochen melden sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen wieder vermehrt Verbraucher, denen kurz zuvor Steuersparmodelle angeboten wurden. Aktuell handelt es sich dabei vorrangig um Bürger aus Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, denen denkmalgeschütztes Immobilieneigentum in Leipzig angeboten wurde.

Viele der Betroffenen haben bereits Verträge unterzeichnet. Dabei waren sie oft der Annahme, dass es sich nur um ein unverbindliches Kaufangebot handelte. Erst im Nachhinein haben sie erkannt, dass dies falsch war. Jetzt möchten viele ihre Unterschrift rückgängig machen.

Manchmal kommt der Erstkontakt über Freunde, Bekannte und Arbeitskollegen zustande, die einen vermeintlich heißen Anlagetipp haben. Meistens beginnt aber alles mit einem unerwarteten Anruf, bei dem ein Unbekannter das Gespräch schnell auf das Thema Steuern sparen bringt.

"Schon dieser Auftakt ist unseriös, weil es sich um unerlaubte Telefonwerbung handelt", informiert Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Wer bereits hier den Kontakt abbricht, spart sich viel Zeit, Ärger und gegebenenfalls finanziellen Schaden."

Doch viele der überrumpelten Verbraucher lassen sich auf einen weiteren Kontakt ein. Dabei fühlen sich manche geschmeichelt, wenn sie nach Berlin oder Hamburg eingeladen und sogar dorthin chauffiert werden.

"Dies ist keine nette Geste, sondern gut überlegtes Kalkül", gibt Hoffmann zu bedenken. In den Büros der Anbieter gibt es dann oft kein Entweichen mehr. Geschulte Verkäufer bringen Verbraucher regelmäßig innerhalb weniger Stunden dazu, eine Kaufentscheidung bezüglich einer Wohnung zu treffen.

Dann geht es oft gleich schnell noch zu einem Notar, der den Kauf - nebst Darlehensvertrag durch seine Beurkundung rechtswirksam werden lässt. Dies passiert auch gern in späten Abendstunden oder an Wochenenden.

So werden viele Verbraucher Immobilieneigentümer, ohne das Objekt vorher überhaupt gesehen bzw. die Verträge in Ruhe geprüft zu haben.

Mitunter kommen den Betroffenen aber schon auf der Rückfahrt von Berlin oder Hamburg erste Bedenken. Dann unterliegen viele dem Irrtum, sie könnten die Verträge wieder schadlos auflösen.

"Für Immobilienkaufverträge gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht", erläutert Hoffmann. Andere rechtliche Möglichkeiten hinsichtlich einer Rückabwicklung des Vertrages sollten von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt geprüft werden.

Unter Umständen kann eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung Erfolg haben. Denkbar ist auch, dass Verbraucher im Wege der Vereinbarung gegen Zahlung einer finanziellen Entschädigung aus den Verträgen entlassen werden.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

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