Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor Aktienempfehlungen

Privatleute wie auch Selbstständige und selbst die Verbraucherzentrale Sachsen erhalten in jüngster Zeit per Fax immer wieder Kaufempfehlungen für Aktien unbekannter, ausländischer Unternehmen.

"Wer sich zu einer solchen Investition verleiten lässt, muss mit dem Verlust seines Geldes rechnen", warnt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Die Absender setzen mitunter darauf, dass die Empfänger glauben, ein Bekannter habe ihnen das Fax geschickt oder den Anschein zu erwecken, dass es sich um einen Irrläufer handelt. "Dabei wird darauf abgezielt, dass Menschen sich gerade für die Informationen interessieren, die nicht für sie bestimmt sind", gibt Hoffmann zu bedenken.

Die angepriesenen Aktiengesellschaften, wie zum Beispiel die Mainland Resources Inc. in den USA existieren tatsächlich. Es handelt sich dabei um relativ kleine Unternehmen mit geringem Börsenkapital. Deshalb führen schon wenige Aktienkäufe und -verkäufe bereits zu hohen Kursschwankungen.

"Darauf setzen die Versender der Kaufempfehlungen, die sich vorab bereits billig mit den Wertpapieren eingedeckt haben", vermutet Hoffmann. Selbst wenn nur ganz wenige der Adressaten tatsächlich die Aktie kaufen, führt das zu einer deutlichen Kurssteigerung. Genau auf diesen Moment warten die Spekulanten und verkaufen ihre Aktien schon wieder.

Das führt dazu, dass der Aktienkurs nach kurzer Zeit – meist nach nur wenigen Tagen – wieder deutlich fällt. Der Dumme ist, wer der Kaufempfehlung gefolgt ist und nun die Aktien noch besitzt. Auf eine Erholung des Aktienkurses warten diese Anleger dann in der Regel vergebens.

Wer sein Geld in Aktien oder Aktienfonds investieren möchte, sollte sich vorab in einer anbieterunabhängigen Geldanlageberatung bei der Verbraucherzentrale Sachsen über Chancen und Risiken sowie zu einer möglichen Auswahl beraten lassen. Ein persönlicher Beratungstermin kann montags bis freitags zwischen 09.00 und 16.00 Uhr unter der Rufnummer 0180-5-79 77 77 (0,14 €/Min.) vereinbart werden.
Pressemitteilung der VZ Sachsen

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